Now Reading:

2018! Die stille Enteignung bei ETFs & Fonds

Der Reform-Irrsinn geht weiter

Was die Kreativität des Gesetzgebers anbelangt, kommt’s jetzt knüppeldick. (Kat€)

Jippie! Auch im neuen Jahr wird uns mächtig viel geboten. Du kannst dann endlich ein drittes „intersexuelles“ Geschlecht im Pass angeben. Mal schauen, wann der erste Politiker seine Rede darauf abstimmt 😉 Und du darfst dann noch tiefer in die Tasche greifen, was deine ETF- und Fonds-Sparpläne mächtig aus der Ruhe bringt…

Ein Jahresausblick: Die Zeche zahlen wir!

Was passiert 2018 bei Anlagen in ETFs und Fonds? Die Fondsgesellschaften verlieren dann ihre Steuerfreiheit. Sie müssen ab dem 1.1.2018 Körperschaftsteuer auf bestimmte Erträge entrichten. Das bedeutet nichts anderes als eine Doppelbesteuerung. Na großartig! Und damit niemand meckert, versucht man uns das schön zu reden. Wie?

 


1. Teilfreistellungen der Erträge auf Anlegerebene:

Teilfreistellung Privatvermögen bei Mischfonds: 15 Prozent

Teilfreistellung Privatvermögen bei Aktienfonds: 30 Prozent

Teilfreistellung Privatvermögen bei Immobilienfonds: 60 Prozent

Teilfreistellung Privatvermögen bei Immobilienfonds mit ausländischem Anlageschwerpunkt: 80 Prozent

 


2. Vorabpauschalen als vorweggenommene Besteuerung eines späteren Veräußerungsgewinns:

Achtung! Du sollst jetzt nicht lachend vom Stuhl kippen. Aber was die Kreativität des Gesetzgebers anbelangt, kommt’s jetzt noch dicker…

Angenommen, der Fonds schüttet im Jahr im Vergleich zum risikolosen Marktzins (=Basisertrag) weniger aus, dann fällt für dich eine Pauschale an. Natürlich nur, wenn sich der Fondswert positiv entwickelt. Das misst man am Rückkaufswert vom Jahresanfang gegenüber dem Jahresende. Die Pauschale darf die Wertsteigerung des Rückkaufswerts nicht übersteigen. Da haben wir ja nochmal Glück im Unglück gehabt =) Und hey, Kopf hoch! Ist dein Fonds Schrott und macht Miese, dann musst du auch keine Pauschale an den Fiskus abdrücken. Ist doch echt lieb, oder?

 

WTF ist ein risikoloser Marktzins?

Die Bundesbank ermittelt diesen Basiszinssatz. 2016 betrug er 1,1 Prozent. Für den Basisertrag werden 70 Prozent des Basiszinses angesetzt. Angenommen, du besitzt einen Anteil von 100 Euro an einem thesaurierenden Fonds mit positivem Kursverlauf, musst du die Vorabpauschale von 0,77 Euro abdrücken.

Und denk doch mal positiv. Kommt es zur Zahlung der Pauschale, dann musst du beim Verkauf deiner Fondsanteile weniger Steuern zahlen. Das ist genauso toll, als würden Weihnachten und Geburtstag auf einen Tag fallen.

 

Der Finanzdiva-Tipp

1 Pauschale? No thanks!

Entscheide dich für einen voll ausschüttenden ETF oder Investmentfonds. Dann musst du dich mit der Vorabpauschale nicht befassen. Und zu guter Letzt: Finger weg von offenen & geschlossenen Immobilienfonds. Hier lauern unter Umständen die größten Steuerfallen.

2 Freibetrag

Die depotführende Bank behält auf alle Wertsteigerungen bei Veräußerungen ab dem 01.01.2018 Kapitalertragsteuer ein. Du musst gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass der verkaufte Fondsanteil vor dem 01.01.2009 erworben wurde. Und findet damit der Freibetrag von 100.000 Euro Anwendung, erhältst du die zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer zurück. Du solltest deine Einkommensteuererklärung 2018 also sehr gewissenhaft ausfüllen: Sonst zahlst du unter Umständen zu viel Abgeltungsteuer.

MEHR zur Investmentsteuerreform 2018 findest du hier.

Keine Lust auf steuerkomplizierte Investments? Dann mach den Gold-Check!

 

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Share This Articles

3 comments

Input your search keywords and press Enter.