Lebensversicherungen & Co: Lohnt sich die Kündigung? Die Antwort lautet: Nicht immer! Viele Versicherer bieten aktuell ihren Versicherten mit älteren Verträgen eine Kündigung an – nimm das Angebot auf keinen Fall an! Schließlich gab es vor einigen Jahren noch gute Zinsen – wenn du das Geld jetzt nicht brauchst, solltest du das Angebot nicht annehmen. Denn: Die Versicherer müssen die guten Konditionen von damals (3-4% und mehr) weiterhin bezahlen – das treibt sie in die Verzweiflung. Sie können kaum die garantierte Mindestrate erwirtschaften. Kündigung ist fast immer der teuerste Weg: Provisionen und Kosten behält dann die Versicherungsgesellschaft. Deswegen solltest du immer vor einer Kündigung prüfen, ob du mit dem Vertrag bisher zufrieden bist. Wenn du unzufrieden bist, kündigst du nicht, sondern prüfst zunächst die Rückabwicklung. Rückabwicklung! Hä?? Die Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde entweder fehlerhafte Informationen erhalten hat oder dass die Widerspruchsinformationen fehlerhaft sind. Es gibt einen Lichtblick, dass du easy wieder aus dem Vertrag aussteigen kannst. Immerhin sind mehr als die Hälfte der Lebensversicherungen und Rürup sowie Riester Verträge zwischen 1991 und 2007 betroffen. Das Zauberwort lautet Widerruf Die häufigsten Vertrags-Fehler findet man in der Widerrufsbelehrung. Das bedeutet, dass die normale Widerrufs Frist nicht zu laufen beginnt. Ein Widerruf (=Widerspruch) ist auch nach Jahren nach dem Abschluss möglich. Der Vorteil: Der Versicherte bekommt fast sein komplett eingezahltes Kapital bei Widerruf zurück. Auch die Provisionen und Gebühren darf die Versicherung nicht einbehalten- lediglich einen kleinen Teil für den Todesfallschutz. Bevor du kündigst, stellst du dir am besten Fragen wie diese: Wie lange habe ich schon eingezahlt? Was ist die garantierte Mindestauszahlung? Was ist der Rückkaufswert, also wenn ich heute kündige, was bekomme ich dann? Der Finanzdiva Exit-Tipp: Kündigen macht nur Sinn, wenn du noch nicht lange eingezahlt hast. Du suchst nach was Besseren? Wie wär’s mit einem ETF? TAGS :Kündigung Lebensversicherungen Versicherungen Widerruf Share This Articles Share this article Share this article
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