SO GEHT TEILEN
Getting divorced just because you don’t love a man is almost as silly as getting married just because you do. – Zsa Zsa Gabor
Wer sich von seinem Ehepartner trennt, will schnell die Altlasten wie gemeinsame Verbindlichkeiten abbauen. Damit du die gemeinsamen Schulden schneller los wirst, spricht Finanzdiva.de nun Klartext. Jenna Eatough verrät dir, was du beim Hausverkauf wissen musst, wenn du mit deinem Ex gleichberechtigter Eigentümer bist.
Geteilter Wohnraum! Was nun?
Für den Fall, dass du und dein Ex gleichberechtigte Eigentümer der Immobilie seid, könnt ihr im Einzelfall Vereinbarungen über die Aufteilung des Wohnraums treffen.
Man nehme folgendes Beispiel: Während die Frau das obere Stockwerk bewohnt, bleibt der Mann auf das Untere beschränkt. Bedingung hierfür ist die beidseitige Zuerkennung eines Wohnrechts. Auch ein gemeinsamer Gebrauch des Grundeigentums ist nicht ausgeschlossen. Wir raten dir jedoch besser davon ab. Denn: Im Trennungsjahr müssen beide Ehepartner separat geführte Haushälter vorweisen, was sich bei der geteilten Nutzung des Heims durchaus als schwierig gestaltet.
Plan B: Die Teilversteigerung
Gelingt es dir nicht, mit deinem Ehemaligen bezüglich der gemeinsamen vier Wände auf einen Nenner zu kommen, kann eine Teilversteigerung des Grundstücks bei Gericht beantragt werden. Beim Erwerb durch eine dritte Person ist der Umsatz sodann hälftig zwischen dir und deinem Ex aufzuteilen. Aber Achtung: Oftmals fallen auch hierbei Marktwert und Wunscherlös auseinander.
Der fd-Scheidungs-Tipp:
Bei Bedenken und Unklarheiten solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden. Neben einer fachkundigen Einschätzung kann dieser als außenstehende Partei zur Entspannung der „dicken Luft“ zwischen dir und deinem Ex beitragen und entsprechend vermitteln.
Im nächsten fd-Special verrät dir Jenna, welche Stolperfallen Influencern zum Verhängnis werden können.
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Viele, viele lukrative Tipps rund um die Immobilie verrät dir Hannes